Sonnenaufgang am Ostseestrand © marog-pixcells-fotolia.com Sonnenaufgang am Ostseestrand © marog-pixcells-fotolia.com

Reiseversicherung

Eine Reise aus zwingenden Gründen nicht antreten zu können ist schlimm genug. Damit dann nicht auch noch hohe Stornokosten fällig werden, empfehlen wir den Abschluss eines Reise-Versicherungs-Paketes inkl. Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bei kurzfristigen Anmeldungen (ab 30 Tage vor Anreise) sollte die Versicherung sofort mitgebucht werden. In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt (EHIC: European Health Insurance Card). Zusätzlich zu dem optional abschließbaren Reise-Versicherungspaket, das u.a. den Rücktransport beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, die EHIC für Ihre Auslandsreise mitzunehmen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte sprechen Sie uns vor Reisebeginn an.

Versicherungspakete für Reisende bis einschließlich 64 Jahre:

Reisepreis

Bis EUR

Reiseschutz Platin

bis 45 Tage

Reiseschutz Gold**

bis 45 Tage

Einzelperson

EUR

Einzelperson

EUR

           200,-

                    14,-

                   12,-

           400,-

                    29,-

                   25,-

           600,-

                    39,-

                   29,-

           800,-

                    45,-

                   35,-

        1.000,-

                   55,-

                   45,-

        1.500,-

                   75,-

                   59,-

        2.000,-

                   99,-

                   79,-

        2.500,-

                119,-

                   99,-

        3.000,-

                137,-

                 115,-

 

Versicherungspakete für Reisende ab 65 Jahre:

Reisepreis

Bis EUR

Reiseschutz Platin

bis 45 Tage

Reiseschutz Gold**

bis 45 Tage

Einzelperson

EUR

Einzelperson

EUR

                 200,-

                 19,-

                 15,-

                 400,-

                 35,-

                 29,-

                 600,-

                 45,-

                 35,-

                 800,-

                 49,-

                 39,-

              1.000,-

                 69,-

                 55,-

              1.500,-

                 89,-

                 75,-

              2.000,-

               119,-

                 99,-

              2.500,-

               149,-

               125,-

              3.000,-

               175,-

               145,-

 

 

Reiseschutz Platin

Reiseschutz Gold

Reise-Rücktrittsversicherung*

             inkl.

             inkl.

Urlaubsgarantie*

             inkl.

             inkl.

Reise-Krankenversicherung

             inkl.

 

Reise-Unfallversicherung

             inkl.

             inkl.

Notfall-Versicherung

             inkl.

             inkl.

Reisegepäck-Versicherung

             inkl.

             inkl.


*Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
** Reise-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte im Ausland für max. 48 Stunden.
Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.
Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben.

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie von JAWA-Reisen. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de

 

Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung:

  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • ... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen ggf. möglich)

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Urlaubsgarantie

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:

  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

 

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reiserücktrittsversicherung:

  • Geltungsbereich: weltweit
  • Maximale Reisdauer: Urlaubsgarantie 56 Tage pro Reise Reiserücktrittsversicherung unbegrenzt
  • Maximaler Reisepreis 10.000 € pro Person
  • Abschlussfrist: Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise oder bei Last-Minute Reisen Abschluss bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung
  • Urlaubsgarantie: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich
Deutscher Reiseverband e.V.
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